Cento Gold

Bis 18 Tage vor der Anreise versichern wir automatisch und ohne zusätzlichen Kosten unsere Gäste gegen Ausfälle. Es werden keine Stornogebühren in Rechnung gestellt, wobei ein Selbstbehalt (€ 13,- p/Ausfall fürs Package plus € 12,- für den Transfer, wenn bei uns gebucht) immer verrechnet wird. Danach empfehlen wir die Reiserücktrittsversicherung “Cento Gold” optional abzuschließen, damit kurzfristige Ausfälle ohne Zusatzkosten abgedeckt sind.

CENTO GOLD erstattet ab 17 Tage vor Ihrer Reise die meisten Reiserücktrittskosten wenn eine(r) oder mehrere Schüler ihre Reise aus gesundheitlichen oder anderen versicherten Reiserücktrittsgründen stornieren müssen. Mit € 10,- p/ Schüler (statt 15,-) sind Sie dabei und bei Ausfällen zahlen wir problemlos An- bzw. Restzahlung zurück. IHR VORTEIL: die Stornierung kostet nur EUR 35,- (13 + 12 + 10) sogar bei Ausfällen am Anreisetag!

KONDITIONEN UND RÜCKERSTATTUNG

A. Die Reiserücktrittsversicherung zahlen Sie bitte zusammen mit der Anzahlung ein.

B. Da es sich um eine Gruppenreise handelt, kann CENTO GOLD nicht von einzelnen Schülern abgeschlossen werden.

C. Ausgenommen von der Versicherung sind die sportlichen Aktivitäten gegen Aufpreis.

D. Die Rückerstattung erfolgt bei langfristig mitgeteilten Ausfällen durch Abzug in Ihrer Proforma-Rechnung, so dass Ihr Saldo dies bereits berücksichtigt. Bevorzugen Sie eine Überweisung auf ein K.to Ihrer Wahl, müssen wir p/Zeile € 8,- verrechnen.

BONUS 30 Jahre Maremoto: CENTO GOLD wird um € 10,- statt 15,- angeboten. Happy birthday, Maremoto!

Lagunenfahrt

Buon appetito

katalog2025

Arriva la tassa di soggiorno

Die Abgabe einer Kur- oder Ortstaxe ist in zahlreichen Tourismus-Regionen auf der ganzen Welt bereits seit vielen Jahren üblich. Seit Mai 2018 wird auch in Lignano eine Ortstaxe eingehoben. Diese kommt dem örtlichen Tourismusverein zu, um die Infrastruktur auszubauen. Lesen Sie in der Tabelle rechts die Beträge, die die Gemeinde Lignano für die Saison 2019 verrechnet hat. Diese Angaben können für die kommende Saison als Bezugswert berücksichtigt werden, aber es handelt sich um Angaben ohne Gewähr, da die Ortstaxe 2023 variieren könnte.

Rechtliche Informationen

Informationen zum Veranstalter laut § 373a Abs. 8 GewO 1994:
Eingetragen im ital. Handelsregister der autonomen Region Friaul Julisch Venetien - Regione Autonoma Friuli
Venezia Giulia, Direzione Centrale Attività Produttive, Decreto 109/PROD/TUR del Servizio sviluppo sistema
turistico regionale.
Aufsichtsbehörde: Regione Autonoma Friuli Venezia Giulia (autonome Region Friaul Julisch Venetien), Direzione Centrale Attività Produttive (Zentraldirektion Erwerbstätigkeiten), Servizio sviluppo sistema turistico regionale (Entwicklungsamt für Regionaltourismus).
Berufskammer: Camera di Commercio Industria Artigianato e Agricoltura di Udine, Ufficio Registro delle Imprese (Handelskammer Udine, Handelsregistersamt).
Berufsbezeichnung: Agenzia di Viaggi e Turismo (Reisebüro). Land, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde: Italien.